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betriebliche Altersvorsorge

Wichtiger Baustein der privaten Vorsorge

Jetzt schon an später denken

Zusätzliche Altersvorsorge ist existenziell wichtig. Schon seit Jahren steht fest: die gesetzliche Rente reicht nicht. Grund dafür ist in erster Linie der demographische Wandel. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Das heißt, die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück, sodass immer weniger Arbeitnehmer in  die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. 

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der privaten Vorsorge. Arbeitnehmer sollten u.a. auch die Riester- und Rüruprente und die private Rentenversicherung beachten. Je nach Lebenssituation kann eine andere Art der Vorsorge oder eine Kombination aus verschiedenen Varianten vorteilhaft sein. Wichtig ist, so früh wie möglich an später zu denken.

Das Wichtigste zur betrieblichen Altersvorsorge

Der Staat beteiligt sich an der betrieblichen Altersvorsorge.
Fördereffekt: es fließt mehr in die Vorsorge als Arbeitnehmer selbst aufwenden.
Die Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei.
Flexible Produktauswahl.
Lebenslange Rente.
Kapitalauszahlungen möglich.
Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Insolvenzschutz.
Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Hartz IV während Ansparphase.

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Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung

Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab. Daher spricht man von einer Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt.

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber aus eigener Tasche einen bestimmten Betrag in den Vorsorgevertrag des Mitarbeiters ein. Auch Mischformen sind möglich.

Mischfinanzierte Direktversicherung

Bei der mischfinanzierten Direktversicherung, dem sogenannten Matching-Modell, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitragszahlung nach einem individuell zu vereinbarenden Verhältnis.

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Leitung Vorsorge
Axel Piepenstock
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