Die betriebliche Krankenversicherung liegt bei vielen Unternehmen bewusst unter der 50-Euro-Sachbezugsgrenze. Damit scheint steuerlich alles sauber gestaltet zu sein.
Doch genau hier entsteht häufig ein gefährlicher Irrtum.
Denn die 50-Euro-Grenze gilt nicht nur für die bKV. Sie gilt für sämtliche Sachbezüge, die ein Mitarbeiter innerhalb eines Monats erhält. Tankgutscheine, Gutscheinkarten, Essenszuschüsse oder andere Benefits werden zusammengerechnet. Wird die Grenze überschritten, kann das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer spürbare finanzielle Folgen haben.
DIE UNTERSCHÄTZTE SUMME
Viele Arbeitgeber betrachten die betriebliche Krankenversicherung isoliert. Für die steuerliche Beurteilung ist jedoch die Summe aller Sachbezüge entscheidend. Genau dieser Zusammenhang wird in der Praxis häufig unterschätzt.
Freigrenze statt Freibetrag
Ein wichtiger Punkt: Bei der 50-Euro-Regelung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze überschritten, entfällt die steuerliche Begünstigung grundsätzlich für den gesamten Sachbezug. Nicht nur für den Betrag oberhalb der Grenze.
Ein Typisches Praxisbeispiel:
bKV-Beitrag: 48 EUR + Tankgutschein: 5 EUR = Gesamtsumme: 53 EUR
Die Überschreitung wirkt auf den ersten Blick gering. Steuerlich kann sie jedoch erhebliche Auswirkungen haben, da der gesamte Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig werden kann.
Die häufigste Fehlerquelle
In den meisten Fällen ist nicht die betriebliche Krankenversicherung selbst das Problem. Sie wird häufig bewusst unterhalb der Sachbezugsgrenze kalkuliert.
Das Risiko entsteht vielmehr dann, wenn weitere Benefits hinzukommen und niemand die Gesamtsumme aller Sachbezüge im Blick hat. Neue Gutscheine, Essenszuschüsse oder andere Zusatzleistungen werden oftmals von unterschiedlichen Stellen eingeführt und verwaltet.
Genau an dieser Schnittstelle zwischen Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und externen Dienstleistern entstehen die meisten Überschreitungen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Deshalb empfehlen wir unseren Kunden drei konkrete Schritte:
1. Vollständige Transparenz schaffen. Erfassen Sie sämtliche Sachbezüge pro Mitarbeiter und betrachten Sie diese nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit.
2. Prozesse abstimmen. Neue Benefits sollten vor ihrer Einführung immer gemeinsam mit der Lohnbuchhaltung geprüft werden.
3. Regelmäßig kontrollieren. Eine jährliche Überprüfung der Benefit-Struktur gemeinsam mit dem Steuerberater hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden
WIR behalten den Überblick für Sie
Die betriebliche Krankenversicherung bleibt einer der attraktivsten Mitarbeiterbenefits. Damit die steuerlichen Vorteile erhalten bleiben, sollten jedoch sämtliche Sachbezüge gemeinsam betrachtet werden.
WIR unterstützen Unternehmen dabei, bestehende Benefit-Konzepte zu analysieren, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Rahmenbedingungen sauber zu gestalten.
Sprechen Sie uns an! WIR prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihre Mitarbeiter-Benefits optimal aufeinander abgestimmt werden können.