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Betriebliche Kranken­versicherung vs. Gehalts­erhöhung: Die echte Rechnung

50 Euro mehr Gehalt, das klingt großzügig. Doch beim Mitarbeiter kommen davon, je nach Steuerklasse, gerade einmal 26 bis 31 Euro netto an. Den Arbeitgeber wiederum kostet dieselbe Erhöhung rund 60 Euro – Sozialabgaben inklusive. Dagegen kommen 50 Euro in Form der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vollständig beim Mitarbeiter an und kosten den Arbeitgeber auch genau 50 Euro.

Das ist weder ein Trick noch ein Geheimnis, sondern die Rechnung, die selten jemand zu Ende führt.

DIE UNTERSCHÄTZTE LÜCKE

In Gesprächen mit Geschäftsführern fällt fast immer derselbe Satz: „Dann geben wir eben mehr Gehalt, das ist ehrlicher."
 
Im ersten Moment verständlich, denn Gehalt ist greifbar. Jeder versteht es, niemand muss es erklären. Nur ist es tatsächlich die teuerste Art, beim Mitarbeiter wenig ankommen zu lassen.
 
Der Staat verdient an jeder Bruttoerhöhung kräftig mit, und zwar auf beiden Seiten. Viele Artikel zu diesem Thema bleiben bei „bKV ist steuerfrei" stehen und enden genau dort, wo es interessant wird. Sie zeigen weder, was der Arbeitgeber wirklich zu tragen hat, noch wann die Rechnung kippt. Wir verdeutlichen hier beides, mit den Sätzen, die seit Januar 2026 gelten, und mit konkreten Zahlen statt mit Schlagworten.
 

DIE MITARBEITER-SEITE: WAS WIRKLICH ANKOMMT

Die betriebliche Krankenversicherung bis 50 Euro im Monat ist ein Sachbezug innerhalb der Freigrenze. Das bedeutet: kein Lohnsteuerabzug und keine Sozialabgaben. Aus 50 Euro werden 50 Euro Gegenwert – ohne Abzug. Vorausgesetzt, der Mitarbeiter kennt die Leistung und nutzt sie.

Die Gehaltserhöhung funktioniert anders. Sie wird versteuert und verbeitragt, bevor etwas übrigbleibt.

Ein typisches Praxisbeispiel:

Angestellter, 3.500 Euro brutto, Steuerklasse I. Gehaltserhöhung um 50 Euro brutto: Der Mitarbeiter erhält netto nur noch rund 28 Euro. Damit tatsächlich 50 Euro netto ankommen, müsste das Bruttogehalt um rund 91 Euro angehoben werden. In Steuerklasse III wären es noch rund 81 Euro brutto.

Für denselben Netto-Betrag, den die bKV ohne jeden Abzug liefert, muss beim Gehalt also fast das Doppelte bewegt werden. 

DIE ARBEITGEBER-SEITE: WAS DER CFO SIEHT

Jede Bruttoerhöhung zieht Arbeitgeber-Sozialabgaben nach sich: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen rund 21 Prozent.

Rechnet man das Beispiel zu Ende: Damit ein Mitarbeiter in Steuerklasse I 50 Euro netto mehr bekommt, sind rund 91 Euro brutto nötig. Mit dem Arbeitgeberanteil landen Sie als Unternehmen bei knapp 110 Euro im Monat. Die bKV kostet Sie für denselben Effekt exakt 50 Euro.

Die Differenz pro Kopf liegt also bei knapp 60 Euro im Monat und somit über 700 Euro im Jahr. Bei 100 Mitarbeitern sind das mehr als 70.000 Euro pro Jahr, die zusätzlich ausgegeben werden, nur um über das Gehalt denselben Netto-Effekt zu erzielen wie über 50 Euro bKV.

In der Realität variiert dieses Beispiel je nach Steuerklassen-Mix Ihrer Belegschaft. Deshalb lohnt sich auf jeden Fall die Rechnung mit echten Zahlen.

WANN DIE RECHNUNG KIPPT: DIE VIER GRENZEN

Wer diese Grenzen verschweigt, verkauft, statt zu beraten.

1. Der Deckel. Die 50 Euro sind das Maximum, 600 Euro im Jahr. Gehalt skaliert unbegrenzt. Wer eine echte Gehaltsentwicklung braucht oder verspricht, dem hilft eine gedeckelte Sachleistung nicht weiter.

2. Die Freigrenze. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Andere Sachbezüge wie Tankgutscheine oder Warengutscheine zählen mit. Ein Cent über 50 Euro, und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss. Mehr dazu in unserem Artikel „Die 50-Euro-Falle …“ vom 3. Juni 2026.

3. Die Besserverdiener. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen – 2026 liegt diese bei 5.812,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei 8.450 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – fällt der Vorteil bei den Sozialabgaben weg. Dann bleibt der reine Steuereffekt, und der Abstand schrumpft.

4. Die Zweckbindung. Gehalt ist frei verfügbar und wirkt auf die Rente. Die bKV ist an Gesundheitsleistungen gebunden. Das sind zwei verschiedene Bedürfnisse – kein Entweder-oder.

 WAS UNTERNEHMEN JETZT TUN SOLLTEN

WIR empfehlen unseren Kunden drei konkrete Schritte:

1. Sachbezüge prüfen: Klären Sie, ob die 50 Euro pro Kopf überhaupt frei sind. Laufen bereits andere Sachbezüge, ist der Spielraum kleiner als gedacht.

2. Mit echten Zahlen rechnen: Eine Belegschaft aus Steuerklasse III sieht ganz anders aus als ein Team junger Singles in Steuerklasse I. Pauschale Vergleiche können irreführen.

3. Die bKV als gezielte Ergänzung einsetzen: Die bKV ist das richtige Instrument, wenn Sie mit kleinem Budget spürbar etwas bewegen möchten. Sie ist jedoch das falsche Werkzeug, wenn jemand schlicht mehr Geld auf dem Konto braucht.

Die ehrliche Antwort lautet nicht „bKV ist immer besser". Sie lautet: Für denselben Euro kommt mehr an, solange die Bedingungen passen.

WIR behalten den Überblick für Sie

Der Effizienzunterschied zwischen bKV und Gehaltserhöhung wird in vielen Unternehmen unterschätzt und selten sauber durchgerechnet. WIR helfen Ihnen, Ihre Benefit-Struktur zu analysieren, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und die richtigen Schlüsse für Ihre Belegschaft zu ziehen.

Sprechen Sie uns an! WIR rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, welcher Weg für Ihr Unternehmen wirklich der effizientere ist.

 

Die genannten Beträge sind Beispielrechnungen nach dem Rechtsstand 2026. Sie verändern sich mit Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderstatus und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen ab. Wir empfehlen die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.